Verkauf nur innerhalb der EU
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien
enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien,
die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager
(Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben
werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß
§ 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu
erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie
zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel
ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im
Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese
kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung
des Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben
werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich – rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-
Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage der quittierten Pfandmarke erhalten
Sie das Batteriepfand von uns zurück.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.
Allgemeines 1.1. Definition Gewährleistung Wir garantieren für die Mangelfreiheit der von uns vertriebenen Produkte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung, d. h. dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme (Übergabe) die Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem ge-wöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. 2. Voraussetzungen Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistung gilt: . Die Einhaltung der vorgeschriebenen Serviceintervalle gemäß Inspektionsplan, sowie die Vorlage des korrekt ausgefüllten Serviceheftes durch den Kunden. Reparaturen im Rahmen der Gewährleistung dürfen nur bei uns vor Ort durchgeführt werden, ansonsten leidten wir nur ersatz für die Defekten Teile , die bei uns bezogen werden müssen. Die ausschließliche Verwendung von Original-Ersatzteilen – für nicht von uns freigegebene Ersatzteile leisten wir weder Gewähr für diese Ersatzteile noch für eventuell dadurch verursachte Folgeschäden. 3. Gewährleistungsfrist Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Tag der Fahrzeugübergabe (bzw. Inbetriebnahme bei Vorführfahrzeug) an den Kunden zu laufen. 4. Beweislast 4.1. Beweislast Händler In den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist wird angenommen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war – der Händler müsste im Zweifelsfall das Gegenteil beweisen! 4.2. Beweislast Kunden Vom Beginn des siebenten Monats bis zum 24sten Monat der Gewährleistungsfrist muss der Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war! 5. Arten der Gewährleistung 5.1. Nachbesserung Im Falle eines Mangels beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden zunächst auf eine kostenfreie Nachbesserung. Gewährleistungsbestimmungen Stand: 01.März 2017 5.2 Minderung – Wandlung Erst wenn eine dritte Nachbesserung nicht zu einer Beseitigung desselben Mangels führt, könnte der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen den Kaufpreis mindern oder den Vertrag wandeln. 6. Ausschluss von Gewährleistung Ausgeschlossen aus der Gewährleistung sind nachfolgend angeführten Teile, sowie andere Verschleißteile und Verschleißmaterialien, sofern diese nicht die durchschnittliche Erwar-tungshaltung erfüllen: • Zündkerzen • Filter • Antriebsriemen- oder Ketten • Brems- oder Kupplungsbeläge , • Lampen, Sicherungen, Batterien • Reifen, Schläuche • Gummiteile, Seilzüge • Tachowellen • Reglerrollen • Betriebs- und Schmierstoffe • Optische Veränderungen an der Auspuffanlage (wie z. B. Verfärbung), welche die Funktion des Fahrzeuges nicht beeinträchtigen Ausgeschlossen sind auch Defekte oder übermäßiger Verschleiß welche(r) durch unsach-gemäße Handhabung unter anderem Geländefahrten, Teilnahme an Wettbewerben (Motocross etc ), mangelnde Pflege oder entsprechendes Fehlverhalten herbeigeführt wurde. Ebenfalls ausgeschlossen aus der Gewährleistung sind: • Sämtliche Schäden an Oberflächen von Bauteilen, welche auf unsachgemäße und unzu-reichende Pflege oder falsche Lagerung bzw. Transport des Fahrzeuges zurückzuführen sind. • Schäden die durch Verwendung des Fahrzeuges für Renn- oder Motorsportzwecke her-vorgerufen wurden. • Sämtliche Schäden an Fahrzeugen die vermietet wurden. • Schäden die durch Überladen des Fahrzeuges hervorgerufen wurden. • Schäden die durch Veränderungen (z. B. Manipulation der Motorleistung) am Fahrzeug hervorgerufen wurden. • Alle regelmäßigen und unregelmäßigen Inspektionen sowie Wartungs- und Reinigungsar-beiten. • Schäden die durch Einwirken höherer Gewalt herbeigeführt werden. • Schäden die durch von außen einwirkende Umstände hervorgerufen wurden. • Alterserscheinungen (wie z. B. das Verblassen lackierter oder metallüberzogener Oberflä-chen) • Schäden, die durch Streusalz, Steinschlag oder andere chemische oder mechanische Einflüsse, wie etwa aggressive Reinigungsmittel oder Hochdruckreinigungsgeräte ent-standen sind. 8. Abwicklung von Gewährleistungsfällen 8.1. Abwicklung von Gewährleistungsfällen Die Abwicklung von Gewährleistungsfällen erfolgt durch die Firma Karl Funke e.K. In der Heide 8 32584 Löhne .
Keine Garantie auf Tuningteile und Motorteile die nicht von einer Fachwerkstatt eingebaut wurden und keine Haftung bei Folgeschäden.
auf Ersatz und Anbauteile gesetzl Gewährleistung
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Hinweis zur Altölverordnung |
Altöle sind Flüssigkeiten, die sowohl brennbar als auch wassergefährdend sind. Deshalb müssen Altöle nach dem Gebrauch über eine Altölannahmestelle entsorgt werden. Jegliche unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt. Das Beimischen von Fremdstoffen wie Lösungsmitteln, Bremsflüssigkeiten und Kühlflüssigkeiten ist verboten. Karl Funke e.K In der Heide 8 32584 Löhne |